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Durch die Umsetzung der überregionalen Planungen zur Betuwe-Linie wird Sterkrade erheblich beeinträchtigt.

Wie sieht der aktuelle Stand zur Weiterführung bzw. zum Ausbau dieser Linie aus?


Nach der Vereinbarung der Verkehrsminister der Niederlande und der Bundesrepublik Deutschland vom 31.08.1992 ist auf deutscher Seite u. a. der Ausbau der vorhandenen Strecke durch Anhebung der Höchstgeschwindigkeit für den Personenverkehr auf 200 km/h und Schaffung der "kapazitiven Voraussetzungen" für den Güterverkehr beabsichtigt. Es wurde davon ausgegangen, dass lediglich ein drittes Gleis zwischen Wesel und Oberhausen gebaut wird.

In einer von der Euregio Rhein-Waal in Auftrag gegebenen und im Januar 1999 fertiggestellten Machbarkeitsstudie über die Folgen der Betuwe-Linie wird aufgezeigt, dass für die Schienenstrecke Oberhausen - Wesel - Emmerich - Zevenaar in weiten Bereichen ein dreigleisiger, in einem Abschnitt sogar ein vier- bzw. fünfgleisiger Ausbau erfolgen muss, wenn die erwarteten Verkehre der Betuwe-Linie und des Hochgeschwindigkeitspersonenfernverkehrs bei gleichzeitigem Ausbau des schienengebundenen Personennahverkehrs in einer ausreichenden Qualität abgewickelt werden sollen.

Der Machbarkeitsstudie ist zu entnehmen, dass der von der DB AG geplante Ausbau aus Richtung Hbf Oberhausen eine fünfgleisige Trasse bis zum Bahnhof Sterkrade vorsieht. Der Bahnhof Sterkrade erhält zwei neue Mittelbahnsteige. Unmittelbar nördlich des Bahnhofes enden die beiden außenliegenden Gleise, so dass im weiteren Verlauf zur Abwicklung des prognostizierten Verkehrsaufkommens drei Gleise zur Verfügung stehen.

Vorwiegend zur Abwicklung des Fernverkehrs wurde in einer zweiten Machbarkeitsstudie eine A 3-nahe Neubaustrecke zwischen Zevenaar und Oberhausen mit einem Überholungsbahnhof in Hamminkeln untersucht, die die zukünftige Mehrbelastung der vorhandenen Bahnstrecke reduzieren würde.

Diese Neubaustrecke schwenkt in Zevenaar niveaufrei aus der Bestandstrecke in Richtung A 3 aus und verläuft in südlicher bzw. westlicher Randlage zur Autobahn. Um eine Zerschneidung von Hamminkeln zu vermeiden, wurde die Trasse in diesem Bereich von der A 3 abgerückt.

Für den niveaufreien Anschluss der Neubaustrecke an die vorhandene DB-Strecke in Oberhausen wurden zwei Varianten untersucht: die Variante Sterkrade und die Variante Holten. Die Variante Sterkrade verläuft bis zur Gemarkung Waldhuck autobahnnah und schließt in Höhe Volkspark Sterkrade an die vorhandene Strecke an. Ab dem Gewerbegebiet Dinslaken-Süd wird diese Strecke bis zum Volkspark Sterkrade in einem 5800 m langem Eisenbahntunnel geführt.

Die Variante Holten entfernt sich in Höhe der Anschlussstelle Dinslaken-Nord von der Autobahn und mündet in Höhe Bf Holten in die vorhandene Strecke. Die Mülldeponie Hühnerheide wird mit einem 550 m langen Tunnel unterquert.

Aus Umweltgesichtspunkten wird die etwas teurere Variante Sterkrade von den Gutachtern zur Ausführung empfohlen.

Beide Studien wurden einer eingehenden Bewertung unterzogen. Dabei wurden die vier Kriterienblöcke "Betrieb", "Trennwirkung", "Stadtverträglichkeit" und "Um-weltverträglichkeit" detailliert betrachtet und gewichtet.

Es hat sich gezeigt, dass dreimal dem Streckenausbau und nur einmal - und das auch nur eingeschränkt - dem Streckenneubau in Kombination mit dem Betrieb der vorhandenen Strecke der Vorzug eingeräumt wird.

Stellt man zusätzlich die Baukosten in Höhe von ca. 3,3 Mrd. DM für den Streckenneubau den Kosten von ca. 1,3 Mrd. DM für den Streckenausbau gegenüber, so ergibt sich ein weiterer Pluspunkt für den Ausbau der vorhandenen Strecke.

Speziell zum Thema Lärmschutz sei darauf hingewiesen, dass bei Realisierung der Neubaustrecke an der Bestandsstrecke keine Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt werden, auch wenn dort künftig viel mehr Züge fahren werden.

Andererseits besteht beim Ausbau der vorhandenen Strecke ein Anspruch auf Lärmschutz, wenn den vorhandenen Gleisen ein weiteres hinzugefügt wird.

Von den Gutachtern wird empfohlen, die Untersuchung einer Neubaustrecke entlang der A 3 nicht weiter zu verfolgen und stattdessen dem Ausbau der vorhandenen Strecke den Vorzug zu geben. Hierbei sollte jedoch Wert darauf gelegt werden, dass auch im Jahr 2020 der anfallende Zugverkehr störungsfrei abgewickelt werden kann und in diesem Zusammenhang auch die Pünktlichkeit verbessert wird.

Entsprechende Ausbaupläne der DB AG liegen der Verwaltung nicht vor.

 

Wie ist der Sachstand (Planung und Finanzierung) zu den dringend erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen?

Nach den Bestimmungen der "Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes" (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BimSchV) vom 12.06.1990 sind beim Bau oder der wesentlichen Änderung von Schienenwegen Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen, wenn die zulässigen Lärmpegel überschritten werden. Eine wesentliche Änderung liegt vor, wenn ein Schienenweg um ein oder mehrere durchgehende Gleise baulich erweitert wird.

Die DB AG wird sich in dicht besiedelten Gebieten aus Kostengründen für den Bau von Lärmschutzwänden und in dünn besiedelten Gebieten u. U. für den Einbau von Lärmschutzfenstern entscheiden.

Die Zunahme des Verkehrs und die damit verbundene Zunahme der Lärmbelästigung alleine begründen noch keine Verpflichtung zum Lärmschutz.

 

Welche konkreten Baumaßnahmen im Straßenraum in Sterkrade sind mit der Umsetzung der Planung "Betuwe-Linie" verbunden?


Die Erhöhung der Streckengeschwindigkeit auf 200 km/h für den Schienenpersonenfernverkehr erfordert die Beseitigung sämtlicher niveaugleicher Bahnübergänge. Das bedeutet, dass die vorhandenen niveaugleichen Bahnübergänge entweder aufgehoben oder durch Über- bzw. Unterführungen ersetzt werden müssen.

Für den Bereich Sterkrade ist folgendes geplant:

- Der Bahnübergang Rabenstraße wird durch eine Geh- / Radwegunterführung an gleicher Stelle ersetzt.

- Der Bahnübergang Hühnerstraße wird geschlossen. Als Ersatz wird ca. 110 m südöstlich als Ersatzmaßnahme eine Straßenüberführung mit direktem Anschluss an die Emmericher Straße hergestellt.

- Das Bauwerk Schmachtendorfer Straße erhält einen zusätzlichen Überbau für das dritte Gleis.

- Der Bahnübergang Sternstraße wird durch eine Straßenunterführung mit bahnparallelen Rampen ersetzt.

- Unter Bezug auf Punkt 5 (alternativ zum Ausbau der L 215) muss der Bahnübergang Weseler Straße durch eine Bahnunter- oder -überführung ersetzt werden.

- Die Brücke Weierstraße muss verbreitert werden, wenn zusätzliche Gleisanlagen aufgenommen werden sollen.

- Der Bahnübergang West-/Ostrampe ist aufgrund der neuen Ausbausituation (fünf Gleise) zu erneuern.

- Der Bahnübergang Rosastraße wird im Zusammenhang mit der Neuplanung der L 215 aufgegeben. Als Ersatz ist ein neuer Übergang im Zuge der (verlängerten) Lattenkamp- / Rothofstraße vorgesehen.

- Die Autobahnbrücke A 3 wurde bereits mit einer lichten Weite von 16,00 m gebaut und hat damit Raum für ein drittes Gleis.

 

Dieser Text ist ein Auszug aus der Antwort der Verwaltung der Stadt Oberhausen auf eine große Anfrage der SPD Fraktion in der Bezirksvertretung Sterkrade.

 


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